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Umzugskosten vom Arbeitsamt für den Umzug nach Leipzig

Eine Leserin stellte uns folgende Frage: Bekomme ich bei meinem Umzug nach Leipzig die Umzugskosten vom Arbeitsamt erstattet und ist es sinnvoll, wenn die Umzugsfirma in Leipzig direkt mit dem Amt abrechnet? Trifft das auch bei ALG II zu?

Eine Nachfrage ergab, dass es sich um einen Umzug in Verbindung mit einem neuen Job handelt.

Grundsätzlich ist es richtig, dass Umzugskosten vom JobCenter übernommen werden können. Wenn jemand aus der Arbeitslosigkeit einen neuen Job annimmt und dazu ein Umzug erforderlich ist, dann übernehmen ARGE, JobCenter oder Arbeitsamt unter bestimmten Bedingungen die Umzugskosten. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Umzugskostenbeihilfe klärt man an besten mit dem Mitarbeiter des JobCenter. Ganz wichtig ist dabei, dass vor der Beauftragung eines Umzugsunternehmens oder dem Abschluss von Verträgen zu machen.

Beim neuen Arbeitsplatz muss es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handeln und die tägliche Fahrzeit von der bisherigen Wohnung zur neuen Arbeitsstelle sollte über 2,5 Stunden liegen (Tagespendelzeit – § 121 Abs. 4 SGB III). Zu Übernahme der Umzugskosten muss man beim Amt Angebote von drei Umzugsunternehmen vorlegen, bei vergleichbaren Leistungen erhält die günstigste Umzugsfirma dann den Zuschlag. Angebote von Umzugsunternehmen aus dem Raum Leipzig können einfach, kostenlos und unverbindlich hier angefordert werden, es gibt fünf mit einem Klick.

Eine seriöse Umzugsfirma kann Mitglied in einem Branchenverband des Transportgewerbes sein, hebt sich von anderen Speditionen durch besondere Zulassungen ab und ist im Besitz der Erlaubnisurkunden (GÜKG) sowie einer Möbeltransportversicherung.

Wenn alles passt, stellt das Arbeitsamt dann den Bewilligungsbescheid für die Übernahme der Umzugskosten aus. Die Rechte aus diesen Bescheid kann man der beauftragten Umzugsfirma abtreten, dann rechnet diese direkt mit dem Arbeitsamt ab.

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